Scooter Carpo 4 mit 15 Km/h und TÜV

Scooter Carpo 4 mit 15 Km/h und TÜV

ab 4.059,00 EUR

inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

Lieferzeit: 1 Woche

Mehr Artikel von: Vermeiren
Art.Nr.: 1991010
Artikeldatenblatt drucken
Farbe: weiß
Champagner
Auswahlprodukt: ohne Anmeldung Führerscheinstelle
mit Anmeldung Führerscheinstelle ( + 119,00 EUR )

Scooter modell Carpo 4: Für mehr Mobilität und Selbstständigkeit Dieser Outdoor-Scooter kommt mit fast jedem Terrain zurecht und Sie erreichen alle Ihre Ziele.

Ausstattung:

  • verstellbare Rückenneigung
  • verstellbare Kopfstütze
  • Einkaufskorb
  • Beleuchtung vorne und hinten
  • mit spiegel
  • Reichweite: 45 Km
  • Steigungen von 15%
  • Gesamtbreite 66 cm
  • Gesamthöhe 120 cm
  • Länge 145 cm
  • Sitztiefe 45-68 cm einstellbar
  • Gewicht 130 kg
  • Zuladung bis 150 Kg
  • Batterie 2 x 12V / 70 Ah

Dieser Scooter ist der richtige Begleiter im täglichen Leben mit einer großen Reichweite. Farbe: weiß oder Champagner. Lieferzeit: 8-10 Tage. Scooter mit 15 Km/h müssen bei der Führerscheinstelle angemeldet werden. Auf Ihren Wunsch würden wir dies gegen einen kleinen Aufpreis für Sie übernehmen.

Kundenrezensionen:

Ihre Meinung

Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.

Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.