Klappbarer Elektro-Scooter Luggie - Dietz

Klappbarer Elektro-Scooter Luggie - Dietz

ab 2.098,00 EUR

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Art.Nr.: 1991006
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Auswahlprodukt: Scooter Luggi ohne Koffer
Scooter Luggie mit Koffer ( + 136,85 EUR )

Luggie:Klein, aber oho.

Dieser klappbare Scooter überrascht jeden. Leistungsstark, wenn es um die Fortbewegung geht, klein und handlich, wenn er verstaut wird. Luggie Twin ist der ideale Begleiter für unterwegs. Er passt in jeden Kofferraum und aufgeklappt bringt er den Fahrer richtig in Schwung.

Merkmale:

  • Max. Geschwindigkeit 6 km/h
  • Vorderräder 6", Hinterräder 7"
  • Bodenfreiheit: 6,4 cm
  • Wenderadius: 96 cm
  • Gewicht ohne Batterien 22,5 kg
  • Optional mit Reisekoffer (gegen Aufpreis) für uneingeschränkte Mobilität erhältlich
  • Farbe: Elfenbein
  • Reichweite ca. 18 Km
  • Lieferzeit: ca. 7 Tage.

Batterien (V/Ah)1 x 25,9/8,5
FarbeElfenbein
Sitzhöhe (cm)46
Gesamtbreite (cm)46
Gesamtlänge (cm)95 (ohne Zubehör)
Max. Belastbarkeit (kg)118
Bereifung (Zoll)6/7
Geschwindigkeit (km/h)6
Reichweite (bis zu km)14 (8,5Ah)6
Max. Steigfähigkeit (%)6
Motorleistung (W)70
Ladezeit (h) ca.2
Gesamtgewicht inkl. Batterien (kg)27,5
Wenderadius (cm)96

Kundenrezensionen:

Ihre Meinung

Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.

Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.