Dietz® Faltrollstuhl Caneo B

Dietz® Faltrollstuhl Caneo B

ab 259,00 EUR

inkl. 7 % MwSt. zzgl. Versandkosten

Lieferzeit: 3-4 Tage

Mehr Artikel von: Dietz
Art.Nr.: 1180106
Artikeldatenblatt drucken
Auswahlprodukt: ohne Trommelbremse
mit Trommelbremse ( + 96,30 EUR )
Sitzbreite: 39 cm
42 cm
45 cm
48 cm
Ausgestattet mit einem zuverlässigen, soliden Stahlrahmen und einer zweifach verstellbaren Sitzhöhe bietet dieses Rollstuhl-Basismodell ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis und erfüllt zugleich alle Grundanforderungen in der täglichen Versorgung.

Details:

  • Kippstabilität bis 10°
  • Rückenlehnenwinkel 3°, Sitzwinkel 3°
  • Sitzhöhe 47 und 50 cm
  • Sitztiefe 41 und 44 cm
  • Armauflagen verstellbar in Desk- und Long-Version Seitenteile nach hinten abschwenkbar
  • Unterschenkellänge einstellbar in 15-mm-Schritten von 42 bis 51 cm
  • Beinstützen seitlich abschwenkbar / abnehmbar
  • Fußplatten höhenverstellbar, mit Fersenband
  • Feststellbremse
  • Antriebsrad 24“, PU inkl. Steckachse
  • Lenkrad 7“, PU
  • Bezüge aus hochwertigem Kunststoff
  • Farbe: Anthrazit
  • Sitztiefe 41/44 cm
  • Sitzhöhe 47/50 cm
  • Rückenhöhe 40 cm
  • Gesamthöhe 90 cm
  • Gesamtlänge 110 cm
  • Maß gefaltet 31 cm
  • Gewicht: 18-19 Kg
  • Max. Belastbarkeit: 130 Kg
Gegen Aufpreis auch mit Trommelbremse erhältlich. Der Rollstuhl ist in den Sitzbreiten 39 cm, 42 cm, 45 cm, 48 cm erhältlich.

Kundenrezensionen:

Ihre Meinung

Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.

Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.