Saughaltegriff Solido-88 cm, ohne Bohren

Saughaltegriff Solido-88 cm, ohne Bohren

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Art.Nr.: 1041204
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Der mobile Saughaltegriff ist bis zu 70 Kg belastbar und somit ein sehr stabiles Produkt, das zudem zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bietet. Durch das Vakuum-System können sie den Griff an fast jeder Wand sicher und leicht befestigen. Die Lieferung besteht aus 1 Saughaltegriff von 88,0 cm.

Abmessungen880 mm
Durchmesser Sauger 120 mm
Länge über alles 880 mm
Länge Griff-fläche 620 mm
Abstand zur Wand 35 mm
  
Weiteres
Max. Belastbarkeit 70 kg
Gewicht 1,3 kg
Oberflächeweiß seidenmatt, rutschsichere Oberfläche
Farbeweiß

Kundenrezensionen:

Ihre Meinung

Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.

Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.