Duschstuhl, faltbar DSF 130
Gibt Sicherheit im Bad
- Mit nur einem Handgriff faltbar
- Einfache und platzsparende Lagerung
- Bis 130 kg belastbar
- 4-fach höhenverstellbare Beine
- Hygieneaussparung
- Wasserablauflöcher in der Sitzfläche
- Leicht zu reinigen
- Rostfreier Rahmen aus pulverbeschichtetem Stahlrohr
Abmessungen |
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Sitzfläche B / T | 410 / 400 mm |
Sitztiefe | 430 mm |
Sitzhöhe 4-fach verstellbar | von 430 bis 560 mm |
Höhe Rückenlehne | 440 mm |
Gesamtgröße oberste Stellung (Stellfläche) B/T/H | 530/530/930 mm |
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Weiteres |
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Max. Belastung | 130 kg |
Gewicht | 6,8 kg |
Oberfläche Sitzfläche | seidenmatt, rutschsicher |
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Bestellnummern |
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Duschstuhl DSF 130 | 550 200 100 |
HMV - Nr. | 04.40.03.2021 |
Kundenrezensionen:
Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.
Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.