Drive medical Duschstuhl DS 250 XXL

Drive medical Duschstuhl DS 250 XXL

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Art.Nr.: 1040603
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Drive medical Duschstuhl DS 250 XXL Drive medical Duschstuhl DS 250 XXLDrive medical Duschstuhl DS 250 XXL

Duschstuhl DS 250-Mit Rückenlehne

  • Bequem, sicher und stabil
  • Große Sitzfläche mit Ablaufschlitzen
  • Querverstrebung sorgt für maximale Stabilität
  • Fünf-fache Sitzhöhenverstellung durch Teleskopbeine
  • Sicherer Stand durch Gummifüße
  • Einfach zu reinigen
  • Geeignet bis 250 Kg


Abmessungen
Breite570 mm
Sitzbreite430 mm
Sitztiefe410 mm
Sitzhöhe410 bis 510 mm
  
Weiteres
Max. Belastung250 kg
Gewicht4,5 kg

Kundenrezensionen:

Ihre Meinung

Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.

Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.