Dietz Badewannensitz mit Rückenlehne 9403-B

Dietz Badewannensitz mit Rückenlehne 9403-B

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Art.Nr.: 1040311
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Die Breite der Sitze und die speziell rutschhemmenden Elemente sorgen für idealen Halt in jeder Wanne. Die gepolsterten Sitzflächen sind mit Intimausschnitt ausgestattet und ermöglichen höchsten Komfort beim Sitzen. Der Sitz ist mit Rückenlehne.Der Badewannensitz ist in allen gängigen Badewannen einsetzbar und befindet sich unterhalb der Badewannenkante. Die große Sitzfläche gibt sicheren Halt beim Hinsetzen.

Merkmale:

  • Pulverbeschichteter Aluminiumrahmen
  • Große ergonomisch gepolsterte Sitzfläche mit Intimausschnitt aus hochwertigem Kunststoff
  • Zum Auflegen auf die Badewannenränder
  • Auflagebügel mit rutschhemmenden Kunststoffmantel für sicheren Halt
  • Max. Benutzergewicht 120 kg

 

Hilfsmittelverz. Nr.04.40.02.2007
FarbeWeiß
Sitzbreite (cm)41
Sitztiefe (cm)40
Gesamtbreite (cm)71,6-87,6
Gesamthöhe (cm)40
Gesamtlänge (cm)53,5
Max. Belastbarkeit (kg)120
Gewicht (kg)3,6
Einstellmaß (cm)47,5-63,5 (Breite

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Für eine gute Pflege Ihrer Angehörigen tun Sie bestimmt alles, um dem zu Pflegenden das Leben einfacher zu gestalten.Mit unseren Hilfsmitteln tragen wir gern zu Ihrer Pflege bei. Schauen Sie sich unser umfangreiches Angebot an, bestimmtentdecken Sie das eine oder andere Hilfsmittel das Sie noch nicht kennen und bei Ihrer Pflege behilflich sein könnte.Oftmals sucht man ein Geschenk und fragt sich "Was kann ich Oma oder Opa schenken? Die haben doch immer alles."Also bei uns finden Sie sehr viele Omageschenke und Opa Geschenke. Und zudem erfüllen Sie noch einen guten Zweck.Doch bevor wir selbst einmal zum Pflegefall werden könnten, haben wir die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Vorsorge.Neben Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Gesundheitsvollmacht haben wir die Möglichkeit für diesen Fall vorzusorgenund unseren Willen zu bekunden.

Bei den meisten zu Pflegenden ist im Vorfeld einen Aufenthalt im Krankenhaus durch eine plötzliche oder auch langjährigeKrankheit vorausgegangen. Gefolgt von einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) haben vielebereits eine Pflegestufe erhalten. Wer eine Pflegestufe erhalten hat, bekommt von der Krankenkasse Pflegegeld, um seinePflege sicherzustellen. Man könnte einen Pflegedienst beauftragen oder eine Person seines Vertrauens wählen, der dieseAufgabe übernimmt. Derzeit gibt es drei Pflegestufen. Stufe I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig)und III (schwerstpflegebedürftig). Kriterium dafür ist der jeweilige zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflegeund der hauswirtschaftlichen Versorgung. Also gut das es in unserem Land eine gesetzliche Pflegeversicherung gibt.